Der Wecker klingelt, der erste Termin wartet – und vor der Haustür ist über Nacht eine glatte Fläche entstanden. Für Hausbesitzer, Vermieter und Unternehmen beginnt der Winter damit manchmal schon vor dem Frühstück mit einer zusätzlichen Aufgabe.
Unseren Winterdienst bieten wir für Privat- und Gewerbekunden in Pohlheim und im Umkreis von 10 km an.
Wer seinen Winterdienst frühzeitig organisiert, erspart sich morgendliche Hektik und hilft, Unfälle zu vermeiden. Doch wer muss eigentlich Schnee räumen und streuen? Welche Regeln gelten in Deutschland und Hessen? Und was passiert, wenn Sie ausschlafen möchten oder wegen eines Kundentermins gerade nicht nach draußen können?
Winter 2026/27: Was sagt die Wetterprognose?
Die bisherigen saisonalen Prognosen deuten für Deutschland auf einen eher überdurchschnittlich warmen Winter 2026/27 hin. Das beschreibt allerdings nur eine Tendenz für mehrere Monate. Ob es an Ihrem Wohn- oder Geschäftsort an einem bestimmten Tag schneit oder friert, lässt sich daraus nicht zuverlässig ableiten. Auch innerhalb eines insgesamt milden Winters können Kälteperioden und winterliche Wetterereignisse auftreten.
Für den Winterdienst zählt deshalb die konkrete Wetterlage vor Ort. Schon wenn vorhandene Nässe gefriert, können Gehwege und Eingangsbereiche glatt werden. Eine dicke Schneedecke braucht es dafür nicht.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Auf privaten Grundstücken geht es um die Verkehrssicherungspflicht: Wer einen Zugang für andere eröffnet, muss im zumutbaren Rahmen dafür sorgen, dass daraus keine vermeidbaren Gefahren entstehen. Bei vermieteten Immobilien gehören die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen auf den Zugangswegen grundsätzlich zu den Aufgaben des Vermieters.
Für öffentliche Gehwege gelten zusätzlich die landesrechtlichen und kommunalen Vorgaben. Städte und Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht häufig durch ihre Satzungen auf die Anlieger. Das Hessische Straßengesetz bildet dafür in Hessen eine wesentliche Grundlage.
Mieter müssen den Winterdienst übernehmen, wenn ihnen diese Aufgabe wirksam im Mietvertrag übertragen wurde. Allein die Tatsache, im Erdgeschoss zu wohnen, begründet keine entsprechende Pflicht.
Wann muss man Schnee räumen und streuen?
Eine deutschlandweit einheitliche Uhrzeit gibt es nicht. Für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen kommt es auf die örtlichen Regelungen an. Die veröffentlichte Straßenreinigungssatzung der Stadt Pohlheim nennt für die entsprechenden Verpflichtungen den Zeitraum von 7 bis 20 Uhr. Für andere Städte und Gemeinden müssen deren Vorgaben geprüft werden.
Sind Wege bereits über Nacht verschneit oder vereist, sollte der erforderliche Winterdienst zum Beginn des maßgeblichen Zeitraums erledigt sein. Bei Gewerbeobjekten können sich aus dem erwartbaren Kundenverkehr weitere Anforderungen ergeben.
Ein morgendlicher Einsatz reicht außerdem nicht automatisch für den ganzen Tag. Wenn erneut Schnee fällt oder Glätte entsteht, können weitere Maßnahmen nötig werden. Bei anhaltendem Schneefall kommt es darauf an, welche Arbeiten unter den konkreten Bedingungen sinnvoll und zumutbar sind. Eine pauschale Regel, wonach immer erst nach der letzten Schneeflocke geräumt werden müsste, greift zu kurz.
Ausschlafen, Arbeit oder Krankheit: Muss ich trotzdem für Winterdienst sorgen?
Stellen Sie sich vor: Es ist Ihr freier Morgen, Sie möchten länger schlafen und erst später nach draußen gehen. Auf dem Gehweg vor Ihrem Haus sind jedoch bereits andere Menschen unterwegs. Besteht eine Räum- und Streupflicht, richtet sie sich grundsätzlich nicht danach, wann Sie persönlich in den Tag starten.
Ähnlich ist es, wenn Sie früh zur Arbeit fahren, verreist sind oder gesundheitlich ausfallen. Solche Umstände heben eine bestehende Pflicht grundsätzlich nicht auf. Wer den erforderlichen Winterdienst nicht selbst erledigen kann, muss rechtzeitig eine geeignete Vertretung organisieren. Das können beispielsweise eine verlässliche andere Person oder ein beauftragter Winterdienst sein.
Eine klare Absprache hilft dabei: Wer übernimmt welche Flächen, und wer springt bei einem Ausfall ein? Diese Fragen lassen sich vor dem ersten Frost deutlich entspannter klären als am bereits vereisten Hauseingang.
Winterdienst für Gewerbe: Wenn der Kundentermin keine Pause zulässt
In einem Geschäft, einer Praxis oder einem Büro lässt sich der Arbeitsablauf nicht jederzeit unterbrechen. Während Sie gerade Kunden beraten, kann am Eingang neue Glätte entstehen. Eine bestehende Sicherungspflicht bleibt trotzdem zu erfüllen. Deshalb sollte die Zuständigkeit bereits vor dem nächsten Wetterumschwung geklärt sein.
Welche Maßnahmen auf Gewerbeflächen erforderlich sind, hängt unter anderem von der Nutzung, dem erwartbaren Publikumsverkehr und den örtlichen Verhältnissen ab. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Zugänge, über die Kunden und Besucher das Gebäude erreichen.
Auch bei Kundenparkplätzen richtet sich der Umfang der Räum- und Streupflicht nach dem Einzelfall. Eine vollständige Eisfreiheit jedes Quadratmeters ist nicht generell vorgeschrieben. Entscheidend ist, welche Sicherungsmaßnahmen für die konkrete Nutzung erforderlich und zumutbar sind.
Für die Organisation bedeutet das: Eingänge, wichtige Gehstrecken und besonders gefährdete Bereiche sollten bei der Planung ausdrücklich berücksichtigt werden. Ein klar vereinbarter Ablauf entlastet gerade dann, wenn im Betrieb bereits viel zu tun ist.
Wer haftet bei einem Sturz auf Schnee oder Eis?
Ein Sturz führt nicht automatisch zu einer Haftung des Eigentümers oder Betreibers. Wird jedoch eine bestehende Räum- und Streupflicht schuldhaft verletzt und entsteht dadurch ein Schaden, können Schadensersatzansprüche folgen. Bei Verletzungen kommt auch Schmerzensgeld in Betracht. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind § 823 BGB und § 253 BGB.
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Zusätzlich können Verstöße gegen kommunale Winterdienstvorgaben als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dafür muss nicht erst jemand stürzen.
Welches Streumittel ist erlaubt?
Ein geräumter Weg kann weiterhin glatt sein. Ob zusätzlich gestreut werden muss und welche Mittel zulässig sind, richtet sich nach der Situation und den örtlichen Vorschriften.
Die Pohlheimer Straßenreinigungssatzung sieht vorrangig abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt vor. Die Verwendung von Salz ist dort nur eingeschränkt zugelassen. In anderen Gemeinden können andere Vorgaben und Ausnahmen gelten.
Wer Streugut beschafft oder einen Winterdienst beauftragt, sollte die passende Materialwahl deshalb von Anfang an berücksichtigen.
Was sollte bei der Beauftragung eines Winterdienstes geklärt werden?
Ein professioneller Räum- und Streudienst kann Sie bei der praktischen Durchführung erheblich entlasten. Damit die Zusammenarbeit funktioniert, sollten die zu betreuenden Flächen und der Leistungsumfang eindeutig vereinbart werden. Dazu gehören beispielsweise Gehwege vor dem Grundstück, Hauseingänge oder festgelegte Zugänge auf Gewerbeflächen.
Ebenso sinnvoll sind klare Ansprechpartner und Absprachen darüber, wie mit veränderten Wetterlagen oder besonderen Anforderungen des Objekts umgegangen wird.
Die Beauftragung bedeutet allerdings keine pauschale Befreiung von jeder Verantwortung. Je nach Rechts- und Vertragsverhältnis können beim Auftraggeber Pflichten verbleiben. Insbesondere können Vermieter ihren Mietern gegenüber weiterhin für Pflichtverletzungen eines eingesetzten Dienstleisters einzustehen haben. Eine sorgfältige Auswahl und klare Organisation bleiben deshalb wichtig.
Winterdienst in Pohlheim und Umgebung mit Gebel Dienstleistungen
Sie möchten morgens zur Arbeit fahren können, ohne den Winterdienst kurzfristig organisieren zu müssen? Oder wünschen Sie sich Unterstützung für Ihre vermietete Immobilie, Ihr Geschäft oder Ihre Praxis?
Gebel Dienstleistungen unterstützt Privat- und Gewerbekunden in Pohlheim und im Umkreis von 10 km beim Räumen und Streuen. Gemeinsam besprechen wir, welche Flächen an Ihrem Objekt betreut werden sollen und welcher Leistungsumfang zu Ihrem Bedarf passt. Ob Ihr Standort in unsere Winterdienstplanung aufgenommen werden kann, klären wir im Rahmen Ihrer Anfrage.
Senden Sie uns gerne den Einsatzort sowie eine kurze Beschreibung der Flächen. So können wir Ihre Anfrage gezielt besprechen und ein passendes Angebot vorbereiten.
Sprechen Sie uns gerne auf ein unverbindliches Angebot für Ihren Winterdienst an.

